Enteignungen

Wir verfügen in der Kanzlei Baño Leon über eine weite praktische Erfahrung im spanischen Enteignungsrecht: Enteignungen durch öffentliche Verwaltungen hinsichtlich jeder Art von Grund und Boden, jedoch auch von Gütern oder wertbaren Rechten; wir beraten insbesondere betroffene Privatpersonen während des gesamten Enteignungsverfahrens.

Unsere Kanzlei hat in Enteignungsverfahren sowohl Unterlassungsfälle von Seiten der Behörden als auch Enteignungsentschädigungen angefochten und somit beachtliche Entschädigungsbeträge für unsere Mandanten erzielt. Wir haben unsere Mandanten in besonderen Einteignungsverfahren beraten, wie zum Beispiel in Fällen, in denen der Eigentümer auf der Grundlage eines Gesetzes zur Beantragung der Enteignung berechtigt ist, und infolgedessen die entsprechenden verfahrensrechtlichen Vorgänge eingeleitet und letztendlich ergangene Beschlüsse oder Enteignungsentschädigungen angefochten.

Gleichwohl haben wir auch die Interessen der öffentlichen Verwaltung in Enteignungsverfahren bei Anfechtung durch die Eigentümer vertreten.