Wettbewerbs- und Unionsrecht

im Rahmen der spanischen und europäischen Wettbewerbsregeln leistet die Kanzlei Baño León rechtliche Beratung in Verfahren vor der Europäischen Kommission und der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC); so, zum Beispiel, bei Verfahren wegen Kartellbildung, wegen Missbrauch einer beherrschenden Stellung und anderer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen, wegen Fusionskontrolle und staatlichen Beihilfen, etc. Wir erteilen auch vorsorgliche Rechtsberatung bei der Anwendung von Programmen zur Gewährleistung von Wettbewerbsnormen im Unternehmen oder in Unternehmensverbänden, im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Angemessenheit von Vertriebsverträgen oder von Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern, etc.

Hinsichtlich des europäischen Unionsrechts, beraten wir über freien Waren-, Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehr, Zollmaβnahmen und UE-Handelspolitik (inklusive handelspolitische Schutzinstrumente, internationale Strafregelungen, Embargos, etc.), und allgemein in allen Fragen bei der praktischen Anwendung und Umsetzung der verschiedenen unionsrechtlichen Politiken in Spanien.

Unlängst geführte Fälle in unserer Kanzlei waren die Verteidigung mehrerer Unternehmen in einem Verfahren wegen Verstoβ gegen das Kartellrecht, oder die Beratung von Unternehmen in Monopolstellung, die Beratung von Unternehmen bei Online-Vertriebssachen, oder die Einlegung einer Beschwerde vor der CNMC gegen eine Öffentliche Verwaltung wegen Verstoβ gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs.

Prof. Dr. José María Baño Leon ist Autor einer der relevantesten Monographien in diesem Rechtsgebiet („Potestades administrativas y garantías de las empresas en el derecho español de la competencia“ – Verwaltungsbefugnisse und Rechtsschutz der Unternehmen im spanischen Wettbewerbsrecht – Verlag McGraw Hill). Unsere Anwälte Álvaro Pascual und José María Baño Fos (Doktor in diesem Rechtsbereich) waren, bevor sie unserer Kanzlei beigetreten sind, in erstklassigen Anwaltskanzleien in Madrid und Brüssel tätig.