Verwaltungsstrafrecht und Geldbuβen

Ein beträchtlicher Teil der Arbeit in unserer Kanzlei besteht aus der Beratungstätigkeit im Rahmen verschiedenartiger Verwaltungsstrafverfahren in Spanien, wie beispielsweise die von Autonomen Regionen, örtlichen Verwaltungen oder in Verbindung mit der Datenschutzbehörde (AEPD), der nationalen Wertpapierbörsenkommission (CNMV), der nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC), etc. eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren.

Erfolgsreiche unlängst bearbeitete Fälle betreffen die Auslöschung der Veröffentlichung eines Verwaltungsstrafverfahrens auf der Website der nationalen Wertpapierbörsenkommission (CNMV) wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen, oder die Einstellung eines Verfahrens auf Verwaltungsebene wegen einer mutmaβlichen Verletzung der Schifffahrtsgesetzregelung, oder die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung der von einer Behörde in einem Verwaltungsstrafverfahren getroffenen Maβnahmen über einen Wert von 8 Millionen Euro, u.a. auch die Beschlagnahme einer Produktionsstätte.