Vergaberecht öffentlicher Aufträge und Infrastrukturen

Ein beträchtlicher Anteil der Arbeit die unsere Anwälte verrichten besteht aus Rechtssachen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens in Spanien. Die Kanzlei Baño Leon berät öffentliche Einrichtungen in der Erstellung und Ausschreibung von öffentlich-rechtlichen Verträgen und ist vielmals in vertragsrechtlichen Sachen gutachtlich tätig. Auch Privatpersonen zählen zu unserer Mandantschaft: so, bei rechtswidrigen Auftragsvergaben, bei Kündigung wegen Vertragsverletzung oder bei Schadensersatzklagen.

Zu den jüngsten Erfolgen der Kanzlei Baño Leon zählen die Anfechtung der Leistungsbeschreibung in einem Ausschreibungsverfahren für den Wasserversorgungsdienst einer Gemeinde, und der nachfolgenden Auftragsvergabe an unseren Mandanten, oder die Wiederherstellung des vermögensrechtlichen Gleichgewichts im Rahmen eines Konzessionsvertrags für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen.

Ferner hat die Kanzlei auch die rechtliche Beratung von Konzessionsnehmern, deren Rechte von einer Hafenbehörde widerrufen werden sollten, übernommen, und im Hinblick auf die Geltendmachung eines Forderungsanspruchs auf der Grundlage erbrachter Dienstleistungen verschiedene verwaltungsrechtliche und gerichtliche Verfahren gegen die Verwaltung eingeleitet, die letztendlich mit der gerichtlichen Anerkennung der Forderung abgeschlossen wurden.

Prof. Dr. José María Baño León gilt als Experte in diesem Rechtsbereich und wurde neulich vom spanischen Abgeordnetenhaus zu Rate herangezogen, um bei der Debatte über die Änderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen (Ley de Contratos del Sector Público) mitzuwirken.